Wir führen für Sie die jährlichen Sachkundigenprüfungen durch und vermitteln Ihnen ermächtigte Sachverständige nach GUV 6.15 / BGV C 1 § 36 "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung". |
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Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV-G 912, Abs.4) sowie die Berufsgenossenschaften (BGV §34 f) schreiben in ihren einschlägigen Publikationen Wiederholungsprüfungen im bühnen-, sicherheitstechnischen und darstellerischen Bereich von Veranstaltungsstätten vor. Auch die Versammlungsstättenverordnung (VstättV §124 ff), und die Betriebssicherheitsverordnung nimmt den Betreiber in die Verantwortung und legt eigene Prüf-Fristen fest. Hierzu gehören die jährlichen Sachkundigenprüfungen sowie die vierjährigen Sachverständigenprüfungen (TÜV-Prüfungen) Zu den Veranstaltungs- und Produktionsstätten zählen zum Beispiel Theater, Freilichtbühnen, Stadt- und Mehrzweckhallen, Studios, Ateliers, Spiel- und Szenenflächen in Konzertsälen, Schulen, Kabaretts, Varietés, Bars und Diskotheken. |